Ein Verkehrsunfall bringt oft viel Unruhe in den Alltag. Plötzlich stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Unfallgegners durchsetzen können, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche besinnen können. Jede Schadensposition – vom Fahrzeugschaden über Personenschäden bis zu möglichen Folgekosten – wird von uns einzeln geprüft und beim Versicherer geltend gemacht. Da jeder Unfall anders liegt, analysieren wir Ihren Fall sorgfältig und verzichten auf starre Schemata.
Im Mittelpunkt steht eine saubere Dokumentation. Je lückenloser die Schadenspositionen erfasst sind, desto seltener gibt es Streit mit der Versicherung. Wir fordern Gutachter an, koordinieren Werkstatt- und Mietwagen-Abläufe und behalten die Kosten im Blick. So erhalten Sie Transparenz über Ihren tatsächlichen Ersatz.
Schadensregulierung: Diese Punkte klären wir für Sie
Die Abwicklung nach einem Unfall umfasst viele Aspekte. Neben der Reparatur Ihres Fahrzeugs prüfen wir auch Kosten für Gutachten und Mietwagen. Dazu kommt der Nutzungsausfall, den wir ebenfalls geltend machen, sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Anwaltsgebühren. Wir stellen fest, welche Posten in Ihrem Fall berechtigt sind, und vertreten diese gegenüber der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Ansprüche.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Unfallgegner den Vorfall rechtlich zu verantworten hat. Versicherungen prüfen genau, ob die geltend gemachten Kosten notwendig und angemessen sind. Wir stehen Ihnen dabei aktiv zur Seite: Wir ordnen Ihre Forderungen, belegen jeden einzelnen Posten und wehren ungerechtfertigte Kürzungen ab. Bei reparaturbedürftigen Fahrzeugen klären wir, ob die Instandsetzung in einer Fachwerkstatt oder einer markengebundenen Werkstatt erfolgen muss. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, berechnen wir die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Wagens.
Jede Schadensposition benötigt eine eigene Begründung. Die Versicherung erkennt eine Position nur an, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert ist. Ein qualifizierter Gutachter liefert die nötige Grundlage. Wir übersetzen sein Gutachten in eine rechtlich fundierte Forderung gegenüber dem Versicherer.
Fahrzeugschäden durchsetzen – von der Ermittlung bis zur Reparatur
Nach einem Zusammenstoß erfassen wir alle materiellen Schäden an Ihrem Fahrzeug in einem systematischen Verfahren. Dazu zählen Reparaturkosten, Gutachterhonorar und merkantiler Minderwert – Abschleppkosten sowie mögliche Wertverluste bei einem Totalschaden kommen ebenfalls hinzu. Wir beauftragen einen unabhängigen Gutachter, der die genaue Schadenshöhe ermittelt, sodass eine solide Grundlage für die Erstattung durch die Versicherung entsteht und Sie Klarheit über Ihre Position gewinnen.
Sofern Sie den Schaden selbst regulieren und später vom Unfallgegner ersetzt verlangen, sprechen wir von einer quotenmäßigen Abrechnung. Wenn hingegen die Haftpflicht des Gegner voll haftet, übernimmt dessen Versicherung die Kosten direkt. Wir klären, welcher Weg für Sie wirtschaftlicher ist. Eine Reparatur in einer Vertragswerkstatt ist oft teurer als in einer freien Werkstatt. Der Gesetzgeber erlaubt dem Geschädigten jedoch, eine markengebundene Werkstatt zu wählen, wenn das Fahrzeug dort gewartet wurde. Wir sichern diesen Anspruch ab.
Mietwagen, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld – diese Kosten fordern wir für Sie ein
Über den Schaden am Fahrzeug hinaus entstehen nach einem Unfall häufig weitere Kosten, die wir für Sie einfordern: etwa Mietwagenkosten für die Reparaturphase, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall sowie Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld bei Verletzungen. Jede dieser Forderungen prüfen wir im Einzelfall gründlich.
Berechtigt sind Sie zum Erhalt eines Ersatzfahrzeugs, sobald Ihr Fahrzeug nicht wieder fahrtüchtig ist. Versicherungen versuchen oft, die Mietdauer durch die Reparaturzeit zu verrechnen, weshalb wir dies korrigieren und die tatsächliche Zeit aufzeigen. Bei einem Nutzungsausfall erhalten Sie Entschädigungen, wenn Sie auf Ihr eigenes Auto verzichten; die Höhe richtet sich nach Ihrer Fahrzeugklasse. Personenschäden lassen sich nur durch detaillierte ärztliche Befunde beweisen, die für ein angemessenes Schmerzensgeld notwendig sind.
Haftung und Versicherung – die Abwicklung im Detail verstehen
Wer nach einem Unfall die Kosten trägt, erarbeiten wir durch eine Analyse der konkreten Situation. Dabei berücksichtigen wir Haftungsquoten bei Mitverschulden, die geltenden Verkehrsregeln, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Besonderheiten Ihrer Kaskoversicherung. Da schon kleine Details den Unfallhergang und damit die Haftung verändern können, gibt es keine pauschale Antwort – wir prüfen den Einzelfall genau.
Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, etwa bei leichter Fahrlässigkeit beider Parteien, wird die Haftung geteilt, sodass die gegnerische Versicherung nur einen bestimmten Prozentsatz des Schadens übernimmt. Wir werten den Polizeibericht aus, prüfen Zeugenaussagen und suchen nach nachweisbaren Verkehrsverstößen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, unterstützen wir Sie bei der Klärung mit Ihrer Kaskoversicherung. Während die Vollkasko auch selbst verschuldete Unfälle abdeckt, ist die Teilkasko auf Ereignisse wie Diebstahl oder Wildunfälle beschränkt. Wir analysieren Ihre Vertragsbedingungen und erklären Ihnen nachvollziehbar, was Ihre Police abdeckt.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – bleibt zum Beispiel ein Hindernis auf der Fahrbahn zurück und wird nicht beseitigt, haftet der Verantwortliche. Wir prüfen in einem solchen Szenario, ob ein Pflichtverstoß vorliegt und welche Auswirkungen dieser auf die Erstattungsfähigkeit hat.
So läuft die Unfallregulierung bei uns ab
Zuerst nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und sichten alle Unterlagen wie Unfallskizze, Polizeiprotokoll, Fotos und Gutachten. Danach melden wir Ihre Ansprüche bei der Versicherung an und fordern bei Bedarf einen Vorschuss, wenn Ihr Fahrzeug zügig repariert werden muss. Anschließend verhandeln wir die einzelnen Schadenspositionen und widersprechen Kürzungen. Sollte keine Einigung möglich sein, klagen wir vor dem zuständigen Gericht auf vollständigen Ersatz. Damit haben Sie einen klaren Fahrplan.
Kurz beantwortet: Häufige Fragen zur Schadensabwicklung
Muss ich den Unfallgegner selbst kontaktieren?
Nein. Sobald Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und dem Unfallgegner. Sie müssen sich nicht selbst rechtfertigen – das spart Zeit und Nerven.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Liegt die Schuld beim Unfallgegner, ist dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch Ihre Anwaltskosten zu tragen – Sie haben also kein finanzielles Risiko. Bei geteilter Haftung übernimmt die Versicherung den entsprechenden Anteil. Gut zu wissen, oder?
Wie lange dauert die Regulierung?
Wie lange dauert die Abwicklung? Das hängt stark vom Umfang des Schadens und der Reaktion der Versicherung ab. Ein einfacher Sachschaden am Auto ist oft innerhalb weniger Wochen geklärt, während Personenschäden mehr Zeit in Anspruch nehmen, weil der endgültige Schadensstand erst ermittelbar ist, wenn die ärztliche Behandlung abgeschlossen ist. Wir informieren Sie bei jedem Schritt.
Nach dem Unfall: Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen, sind wir für Sie da. Wir prüfen Ihren Fall, bereiten Ihre Ansprüche vor und setzen sie gegenüber der Versicherung durch. Eine frühzeitige Einschaltung unserer Kanzlei hilft außerdem, Fehler bei der ersten Schadensaufnahme zu vermeiden. Wenden Sie sich an uns – wir beraten Sie verständlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

